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Ausblick
Welche wissenschaftlichen Arbeiten laufen weiter?
Der zum Ende der dreijährigen Projektlaufzeit im Oktober 2024 veröffentlichte Abschlussbericht soll durch einige weitere Arbeiten und Publikationen ergänzt und weitergeführt werden. Denn die wissenschaftliche Erforschung von Umfang, Ursachen und Folgen sexualisierter Gewalt im kirchlichen Raum bleibt eine Jahrhundert- und Daueraufgabe vieler Disziplinen und ist, wie jede Forschung, niemals abgeschlossen. Einige am Rande oder außerhalb des hier vorgestellten Projekts liegende Fortsetzungsarbeiten laufen bereits, von denen beispielhaft folgende genannt werden können:
- Vergleichende Studien zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt im kirchlich-katholischen Raum in anderen Ländern, insbesondere Frankreich und Spanien, zu denen an der Universität Osnabrück derzeit zwei Doktorarbeiten verfasst werden
- Doktorarbeit zu zum Thema Amtshaftungsansprüche und Prozessführung gegen Religionsgemeinschaften
- Buchveröffentlichung zu den Rechtspflichten eines Bistums in Fällen sexualisierter Gewalt
- Aufsatzprojekt zu Beschuldigungen wegen sexualisierter Gewalt gegen Erwachsene im kirchlichen Raum
Die drei laufenden rechtswissenschaftlichen Doktorarbeiten sind folgende:
Dipl.-Jur. Michelle Böhlke: Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in Frankreich (Arbeitstitel)
Das Ziel der Doktorarbeit ist es, die Auswirkungen der Laizität der französischen Republik auf die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in der katholischen Kirche Frankreichs zu untersuchen. Behandelt wird insbesondere der Abschlussbericht der unabhängigen Untersuchungskommission zu Missbrauch in der katholischen Kirche Frankreichs (CIASE). Konzeption und Methoden des CIASE-Berichts werden beschrieben, die Ergebnisse und die von der französischen Bischofskonferenz ergriffenen Maßnahmen zur Prävention und Aufklärung sexualisierter Gewalt sowie zum Umgang mit Betroffenen dargestellt und mit Deutschland verglichen. Unterschiede und Gemeinsamkeiten sollen insbesondere vor dem Hintergrund des Verhältnisses von Staat und Kirche in beiden Ländern diskutiert werden.
Dipl.-Jur. Justus Larkin: Amtshaftungsansprüche und Prozessführung gegen Religionsgemeinschaften (Arbeitstitel)
Die Doktorarbeit befasst sich mit den haftungsrechtlichen Besonderheiten der Durchsetzung von Ansprüchen wegen sexualisierter Gewalt durch Kleriker. Mit einem Schwerpunkt auf die katholischen Religionsgemeinschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, werden praxisnahe Fallgruppen auf Grundlage der zahlreichen Gutachten und Studien zu sexualisierter Gewalt in den katholischen Bistümern gebildet. Anhand dieser Fallgruppen wird untersucht, ob Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld nach dem Amtshaftungsrecht bestehen, und dabei insbesondere nach für die Betroffenen günstigen Besonderheiten im Recht der Verjährung und bei Beweisfragen gesucht.
Laura Salamanca Santos, M. Jur.: Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in der katholischen Kirche in Spanien (Arbeitstitel)
Den Schwerpunkt der Untersuchung zu Spanien bildet der im Oktober 2023 veröffentlichte nationale Bericht des Ombudsmanns über sexualisierte Gewalt in der katholischen Kirche Spaniens, der vom spanischen Parlament in Auftrag gegeben wurde und an dem Expert*innen verschiedener Fachdisziplinen mitgewirkt haben. Mit dem Dissertationsvorhaben soll dieser Bericht unter rechtswissenschaftlichen Gesichtspunkten einem deutschen Fachpublikum zugänglich gemacht und mit der Aufarbeitung in Deutschland verglichen werden.
Weitere geplante Veröffentlichungen sind:
Buchveröffentlichung: Rechtspflichten eines Bistums in Fällen sexualisierter Gewalt
Diese in Form eines kleinen und preislich erschwinglichen Buches geplante Übersicht soll Bistümern, Betroffenen und der interessierten Fachöffentlichkeit eine Handreichung bieten, welche Rechtspflichten ein Bistums in Fällen sexualisierter Gewalt hat und wie bei Beschuldigungen vorzugehen ist. Eine erste Skizze zu den Pflichten eines Bistums in Fällen sexualisierter Gewalt findet sich bereits im Zwischenbericht von 2022, wobei jedoch darauf hinzuweisen ist, dass sowohl im staatlichen Recht als auch im Kirchenrecht seitdem einige Rechtsänderungen zu beachten sind.
Aufsatzprojekt: Beschuldigungen wegen sexualisierter Gewalt gegen Erwachsene im kirchlichen Raum
In diesem Aufsatz soll der Frage nachgegangen werden, ob die im vorliegenden Projekt vorgenommene doppelte Einschränkung des Untersuchungsfeldes, zum einem auf nur durch Kleriker (nicht durch Laien) verübte sexualisierte Gewalt, zum anderen auf sexualisierte Gewalt nur gegen Minderjährige (und nicht gegen Erwachsene) angemessen ist. Dazu werden Fälle untersucht, in denen Kleriker oder Laien beschuldigt werden, durch Ausnutzen ihrer Einflussmöglichkeiten im kirchlichen Raum sexualisierte Gewalt gegenüber, meist weiblichen, Erwachsenen (oder fast erwachsenen Jugendlichen) verübt zu haben. Es wird dabei auch darum gehen, die Funktionen des Narrativs, dass es sich um eine Liebesbeziehung gehandelt habe, näher zu untersuchen. Die damit angesprochene Frage ist auch, ob ein enger Projektzuschnitt auf Minderjährige bzw. ähnliche Schutzbedürftige als Betroffene und auf Kleriker als Täter den Blick auf wichtige Erkenntnisse außerhalb des Untersuchungsfeldes verstellt und ob dort ähnliche Muster und Ursachen wirken.
Stand der letzten Aktualisierung: 2. Oktober 2024