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Pflichten und Pflichtverletzungen der Bistumsleistungen
Was haben die Bistumsleitungen getan oder nicht getan, um sexualisierte Gewalt zu verhindern und Betroffenen zu helfen?
Ergebnisse des Zwischenberichts 2022
Während des ersten Jahres dieses auf drei Jahre angelegten Forschungsprojekts lag der Fokus der Arbeiten auf einer einzigen Frage. Es wurde gefragt, wie die Bischöfe und die Bistumsleitungen sich verhalten haben, wenn sie Hinweise auf beschuldigte Kleriker erhielten, und bewertet, ob die ergriffenen Maßnahmen pflichtgemäß und angemessen waren. Zu dieser Frage ist im September 2022 ein Zwischenbericht erschienen. Darin wurde diese Frage anhand von 16 Klerikern, denen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen vorgeworfen wird, genau untersucht.
Der Befund war, dass das Bistum Osnabrück seine Pflichten, Maßnahmen gegen gefährliche Kleriker zu ergreifen, über lange Zeit erheblich verletzt, in der jüngsten Zeit jedoch überwiegend erfüllt hatte. Hingegen hatte das Bistum Osnabrück die Pflicht, den Betroffenen zu helfen, über lange Zeit in erheblichem Maße bis in die jüngste Vergangenheit verletzt. Für das Erzbistum Hamburg zeigte sich, anhand von sehr wenigen Fällen, ein ähnliches Bild.
Links zum Zwischenbericht 2022
Weiterarbeit 2022-2024 bis zum Abschlussbericht 2024
Im Rahmen des Projekts ist die Frage nach Pflichtverletzungen der Leitungen des Bistums Osnabrück und des Erzbistums Hamburg für die inzwischen insgesamt 122 ermittelten Beschuldigten, die ihnen vorgeworfenen Taten und die mehr als 400 bekannt gewordenen Betroffenen untersucht worden. Für jeden der Beschuldigten und die Betroffenen ist eine anonymisierte chronologische Rekonstruktion der Ereignisse erstellt worden, wie sie sich nach Aktenbefunden und Interviews zeigte.
Der Befund für das Bistum Osnabrück ist gleich. Das Gesamtbild der Handlungen der Bistumsleitungen für alle ermittelten Beschuldigten und Betroffenen stimmt, von sehr kleinen Nuancierungen abgesehen, mit dem im Zwischenbericht von 2022 an Beispielen gezeichneten Bild überein. Weil die Ähnlichkeiten so groß sind, erschien eine vergleichbar detaillierte Darstellung wie im Zwischenbericht zu allen Beschuldigten und Betroffenen wenig zielführend, zumal diese einen Umfang von einigen tausend Seiten haben würde. Das Projektteam hat deshalb davon abgesehen und sich darauf konzentriert, die Gesamtzahl der Beschuldigten und Betroffenen und nähere Angaben zu ihnen zu ermitteln und nach übergreifenden Erklärungen dafür zu suchen, welche Faktoren sexualisierte Gewalt gegen Minderjährige ermöglichst oder begünstigt haben. Nicht untersucht hat das Projekt, inwieweit die, teilweise schon vorher bekannten, Organisationsmängel durch die – auch nach dem Zwischenbericht von 2022 – ergriffenen Maßnahmen verringert oder beseitigt worden sind. Denn ob die ergriffenen Maßnahmen ausreichen, um die festgestellten Defizite, besonders im Verhalten und in der Entschädigungspraxis gegenüber Betroffenen zu beseitigen, kann angesichts des kurzen Beobachtungszeitraums nicht abschließend beurteilt werden. Wichtige Ergebnisse dazu finden sich in folgenden Teilen des Abschlussberichts 2024:
Für das Erzbistum Hamburg konnte das im Zwischenbericht 2022 an sehr wenigen Fällen gezeichnete Bild zu Pflichtverletzungen der Bistumsleitung etwas geschärft und genauer gezeigt werden. Dabei sind einige Fälle hervorgetreten, die Fragen aufwerfen, z.B. ob Beschuldigte, die inzwischen im Ruhestand sind, weiter im seelsorglichen Einsatz sein sollten oder ob die Pflicht zur Erstattung einer Strafanzeige in allen Fällen erfüllt worden ist. Aussagen dazu, ob sich das Handeln der Bistumsleitung gegenüber Betroffenen im Nachgang des Zwischenberichts verändert hat, können nicht getroffen werden, weil zu wenige Betroffene im Untersuchungsfeld des Projekts sind. Die geringe Zahl der Betroffenen rührt daher, dass nur Betroffenenmeldungen zu Taten, die vor 1995 liegen (also vor der Abspaltung des Erzbistums Hamburg vom Bistum Osnabrück), berücksichtigt werden können. Die Ergebnisse des genaueren Blicks auf das Erzbistum Hamburg finden sich unter dem folgenden Link.
Weiterarbeit nach dem Abschlussbericht 2024
Zu dem Themenkreis Pflichten eines Bistums und Rechte von Betroffenen sind mehrere gesonderte Veröffentlichungen in Vorbereitung, deren Erscheinen für 2025 geplant ist. Dazu näher unter dem folgenden Link.
Begriffe
Im Rahmen des Abschlussberichts verwenden wir wiederkehrend zentrale Begriffe, die wir an dieser Stelle definiert und erläutert haben: Glossar